Compliance

§203 StGB — Warum Shared Cloud für Berufsgeheimnisträger ein Risiko ist

Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterliegen dem strafrechtlich geschützten Berufsgeheimnis. Die unbefugte Offenbarung — selbst die bloße Möglichkeit der Kenntnisnahme durch Dritte — ist strafbar.

Das Problem mit Shared-Cloud-Voicebots

Bei klassischen Cloud-Voicebots laufen Ihre Mandantengespräche über die Server des Anbieters. Der Anbieter hat — zumindest technisch — Zugriff auf Transkripte, Anruferdaten und Gesprächsinhalte. Das ist nicht nur ein DSGVO-Problem. Für Berufsgeheimnisträger nach §203 StGB ist es ein strafrechtliches Risiko.

Shared Cloud vs. Sontor — im Detail

Anforderung
Shared Cloud
Sontor
Datenstandort
Server des Anbieters
Ihr eigener Azure-Tenant
Zugriff durch Dritte
Anbieter hat technischen Zugriff auf Transkripte
Azure Lighthouse — jederzeit widerrufbar, vollständig auditierbar
Kenntnisnahme durch Dritte (§203-Risiko)
Technisch möglich — strafrechtlich relevant
Physische Isolation — kein Zugriff im Produktivbetrieb
DSFA-Nachweis
Komplex — Architektur des Anbieters muss geprüft werden
Einfach — physische Isolation im eigenen Tenant

Für wen ist das relevant?

Rechtsanwälte
Mandatsgeheimnis
Steuerberater
Steuergeheimnis
Wirtschaftsprüfer
Verschwiegenheitspflicht

Die Sontor-Lösung: Physische Isolation

Sontor deployt den KI-Telefonassistenten direkt in Ihren eigenen Azure-Tenant. Mandantengespräche verlassen nie Ihre Infrastruktur. Sontor hat im Produktivbetrieb keinen Zugriff auf Ihre Daten. Der Lighthouse-Zugang für Wartung ist jederzeit mit zwei Klicks widerrufbar und vollständig auditierbar.

Sie haben die IT-Hoheit. Kein Vertragskonstrukt ersetzt physische Datenisolation.

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