Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung der Sontor Voice-AI-Plattform
Stand: April 2026
§1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Helfenstein Ventures GmbH, Oberhauser Weg 34, 88319 Aitrach (nachfolgend „Sontor") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Die Leistungen von Sontor richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von §14 BGB. Die Nutzung durch Verbraucher ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende AGB des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn Sontor ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Sontor stellt dem Auftraggeber eine Voice-AI-Plattform zur Verfügung. Die Leistungen umfassen je nach gewähltem Modell:
Modell 1: Sontor Lizenz (Abonnement)
- Voicebot-Software als Docker-Image in der Azure-Subscription des Auftraggebers
- Sontor-Plattform (Dashboard): Prompts, FAQ, Transkripte, Konfiguration
- Software-Updates: Neue Features, Patches und API-Migrationen
- Basic Support: E-Mail-Support, Antwort innerhalb 48h (werktags)
- Deployment: Automatisiertes Erstdeployment via Azure Lighthouse
Modell 2: Code-Lizenz (Einmalkauf)
- Vollständiger Voicebot-Quellcode (Repository oder Package)
- Einmaliges Deployment via Azure Lighthouse
- Architektur-, Deployment- und Konfigurationsdokumentation
- 30 Tage Basic Support ab Übergabe
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Bestellbestätigung.
§3 Vertragsschluss und Laufzeit
(1) Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Bei Bestellung über die Sontor-Plattform erfolgt der Vertragsschluss durch Klick auf die Schaltfläche „Bestellen" im Checkout-Prozess. Der Auftraggeber bestätigt dabei die Kenntnisnahme dieser AGB.
(2) Modell 1 (Lizenz): Unbefristeter Vertrag. Keine Mindestlaufzeit. Kündigung jederzeit mit 30 Tagen zum Monatsende.
(3) Modell 2 (Code-Lizenz): Vertrag ist mit Übergabe des Quellcodes und Ablauf des 30-Tage-Support-Zeitraums erfüllt.
§4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gültigen Preisverzeichnis oder dem individuellen Angebot.
(2) Einmalige Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
(3) Laufende Lizenzgebühren werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
(4) Azure-Infrastrukturkosten sind nicht Bestandteil der Vergütung und fallen direkt beim Kunden bei Microsoft an.
(5) Alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(6) Preisanpassung mit 3 Monaten Ankündigung zum Jahresende. Sonderkündigungsrecht besteht.
(7) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen: Dashboard-Sperrung nach vorheriger Mahnung. Voicebot läuft weiter.
§5 Azure-Infrastruktur und Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt eine eigene Azure-Subscription bereit.
(2) Azure Lighthouse-Zugriff (Contributor) ist erforderlich für Deployment und Updates — jederzeit widerrufbar.
(3) Azure OpenAI Quota-Beantragung liegt beim Auftraggeber.
(4) Sontor ist Technologieanbieter — keine Rechtsberatung, keine Verantwortung für die Rechtskonformität des konkreten Einsatzes.
§6 Nutzungsrechte und Lizenzen
Modell 1 (Lizenz)
(1) Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragsdauer.
(2) Keine Weitergabe, Unterlizenzierung oder Dekompilierung — soweit nicht schriftlich anders vereinbart.
(3) Nach Kündigung: Nutzungsrecht am Docker-Image besteht unbefristet fort. Plattform-Zugang und Updates enden.
Modell 2 (Code-Lizenz)
(4) Einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht am Quellcode.
(5) Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Verwertung nur mit schriftlicher Vereinbarung.
§7 Verfügbarkeit und SLA
(1) Sontor-Plattform: 99 % Verfügbarkeit im Monatsmittel (exkl. Wartungsfenster mit 48h Vorankündigung).
(2) Voicebot: Azure-SLA (99,95 % Container Apps).
(3) KI-Sprachverarbeitung: Microsoft-Leistungsbedingungen.
(4) Sonderkündigungsrecht bei Unterschreitung an 2 aufeinanderfolgenden Monaten (14 Tage Frist).
§8 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt.
(2) Für Berufsgeheimnisträger gilt ergänzend die Verpflichtungserklärung nach §203 Abs. 4 StGB.
§9 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit: max. 12× Monatslizenz (Modell 1) bzw. Einmalvergütung (Modell 2).
(3) Keine Haftung für KI-generierte Inhalte, Azure-Ausfälle, Lighthouse-Widerruf oder Nutzungsergebnisse.
§10 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen.
(2) Dauer: Vertragslaufzeit + 3 Jahre.
(3) Ausnahmen: öffentlich bekannte, von Dritten erlangte oder gesetzlich offenzulegende Informationen.
§11 Kündigung und Folgen
(1) Ordentliche Kündigung: 30 Tage zum Monatsende, Textform (E-Mail genügt).
(2) Außerordentliche Kündigung bei wesentlicher Vertragsverletzung oder Insolvenz.
Nach Kündigung (Modell 1)
Läuft weiter: Voicebot + Voicebot-Dashboard im Kunden-Tenant, alle Daten.
Endet: Sontor-Plattform, Software-Updates, Basic Support, Lighthouse-Zugriff.
§12 KI-Transparenz und Verantwortlichkeit des Auftraggebers
(1) KI-Antworten werden nicht durch Sontor inhaltlich geprüft.
(2) Der Auftraggeber muss Anrufende auf den Einsatz von KI hinweisen.
(3) Verantwortung für Prompt-Inhalte liegt beim Auftraggeber.
(4) Rechtskonformer Einsatz (Transkript-Speicherung, Einwilligungen, §203, UWG, EU AI Act) ist Sache des Auftraggebers.
(5) Sontor stellt die Werkzeuge, der Auftraggeber konfiguriert verantwortlich.
§13 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen bedürfen der Textform.
(2) Deutsches Recht, kein UN-Kaufrecht.
(3) Erfüllungsort: Aitrach. Gerichtsstand: Memmingen.
(4) Salvatorische Klausel.
Anlagen
Anlage 2: Verpflichtungserklärung nach §203 Abs. 4 StGB (sofern anwendbar)