Hinweis: Dieser Artikel beschreibt regulatorische Anforderungen aus der Perspektive eines Software-Architekten. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Einordnung im konkreten Einzelfall sollte ein Fachanwalt für IT- und Datenschutzrecht hinzugezogen werden.
Die Frage
Am 2. August 2026 tritt eine Pflicht in Kraft, die viele Voicebot-Anbieter in ihrem Marketing noch nicht abgebildet haben: Artikel 50 des EU AI Act verlangt, dass jede Person, die mit einem KI-System interagiert, zu Beginn der Interaktion darüber informiert wird.
Das ist nur eine von fünf regulatorischen Anforderungen, die ein KI-Telefonassistent in Deutschland erfüllen muss. Die anderen vier kommen aus der DSGVO und dem § 201 StGB.
Die Architekturentscheidung — Shared Cloud oder eigener Tenant — bestimmt, welche drei dieser fünf Anforderungen das System by Design erfüllt und welche durch aufwändige Prozesse nachgerüstet werden müssen.

Die fünf Anforderungen im Detail
Offenlegungspflicht — Der Anrufer muss wissen, mit wem er spricht
Die DSGVO (Art. 13/14) verlangt Transparenz über die Datenverarbeitung. Was sie nicht verlangt: dem Anrufer mitzuteilen, dass er mit einer Maschine spricht. Der EU AI Act Art. 50 schließt diese Lücke. Ab 2. August 2026 gilt: Jede Person muss zu Beginn der Interaktion informiert werden. Bußgeld: bis zu 35 Mio. Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.
In Sontor ist der KI-Hinweis ein konfigurierbarer Begrüßungssatz — der Kunde definiert den Wortlaut selbst. Viele Shared-Cloud-Anbieter verwenden generische Begrüßungen, die nicht oder nur eingeschränkt anpassbar sind.
Rechtsgrundlage — Warum darf der Bot Daten verarbeiten?
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO):
- Vertragserfüllung (lit. b): Kunde ruft an für Bestellung/Termin.
- Berechtigtes Interesse (lit. f): Allgemeiner Kundenservice. Erfordert dokumentierte Interessenabwägung.
- Einwilligung (lit. a): Nur bei werblicher Nutzung oder sensiblen Daten zwingend.
Diese Anforderung ist architekturunabhängig — Shared Cloud und Single-Tenant stehen hier vor derselben Herausforderung.
Datenminimierung und Speicherbegrenzung
Art. 5 DSGVO: Nur Daten erheben, die erforderlich sind. Löschfristen definieren und durchsetzen. Bei KI-Telefonie gibt es drei Datenkategorien:
- Audio: Wird in Sontor nicht gespeichert — die Realtime API streamt bidirektional.
- Transkripte: Text-Protokolle in der Kunden-Datenbank mit Löschkonzept.
- Metadaten: Telefonnummer, Anrufzeit, Dauer.
Bei Shared Cloud speichert der Anbieter alle Transkripte aller Kunden in einer gemeinsamen Datenbank — der Kunde hat keine direkte Kontrolle über Löschung. Bei Single-Tenant liegt alles im Kunden-Tenant mit Löschregeln per Dashboard.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) — Die Vertragskette
Art. 28 DSGVO verlangt einen AVV mit jedem externen Dienstleister. In der KI-Telefonie wird das schnell komplex:
- Shared Cloud: Verschachtelte Kette: Kunde → Anbieter → Microsoft → OpenAI. Drei Ebenen.
- Single-Tenant: Direkter AVV zwischen Kunde und Microsoft (Azure DPA). Eine Vertragsebene.
Microsoft sichert für Azure OpenAI zu: Keine Nutzung von Kundendaten für Modelltraining. Zusätzlich: Der US CLOUD Act kann US-Unternehmen zur Datenherausgabe verpflichten. Bei Single-Tenant bietet Bring Your Own Key eine zusätzliche Schutzschicht.
Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 StGB)
§ 201 StGB stellt das unbefugte Aufnehmen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes unter Strafe — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Das gilt nach herrschender Meinung auch für Zwischenspeicherung im Arbeitsspeicher.
In Sontor wird kein Audio gespeichert. Die Realtime API verarbeitet Audio als bidirektionalen Stream. Was gespeichert wird, ist die parallele Transkription: reiner Text, kein Tonträger. § 201 StGB schützt das gesprochene Wort, nicht dessen Verschriftlichung.
Was die meisten übersehen
| Anforderung | Shared Cloud | Single-Tenant |
|---|---|---|
| 1. Offenlegung (AI Act) | ⚠️ Generisch | ✅ Kundenspezifisch |
| 2. Rechtsgrundlage (Art. 6) | ✅ Gleich | ✅ Gleich |
| 3. Datenminimierung/Löschung | ❌ Anbieter kontrolliert | ✅ Kunde kontrolliert |
| 4. AVV-Kette | ⚠️ Verschachtelt (3+) | ✅ Direkt mit Microsoft |
| 5. § 201 StGB | ✅ Gleich (kein Audio) | ✅ Gleich (kein Audio) |
Drei Fehler, die ich immer wieder sehe
Fehler 1: "DSGVO-konform" ohne Nachweis
Der Anbieter behauptet Konformität. Auf Nachfrage gibt es keinen AVV, keine dokumentierte Interessenabwägung, keine DSFA. Im Audit zählt nicht die Behauptung, sondern die Dokumentation. Besonders relevant: Die Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) wird bei KI-basierter Sprachverarbeitung regelmäßig ausgelöst.
Fehler 2: Keine Löschfristen für Transkripte
Tausende Gesprächsprotokolle mit Telefonnummern, Namen, Bestelldetails — ohne definierte Löschfrist. Bei Shared Cloud weiß der Kunde oft nicht einmal, welche Daten gespeichert sind. Bei Single-Tenant: Dashboard-Einsicht und konfigurierbare Löschregeln per TTL.
Fehler 3: Audio-Aufnahme ohne Einwilligung — Strafrecht, nicht Verwaltungsrecht
DSGVO-Verstöße sind Verwaltungsrecht — Bußgelder. § 201 StGB ist Strafrecht: Freiheitsstrafe bis drei Jahre, persönliche Haftung des Geschäftsführers, Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaft.
Lösung: Audio streamen, nicht speichern. Parallel transkribieren. Text aufbewahren — mit Löschfrist. Das Audio nie berühren.
Die Compliance-Checkliste
Fazit
"DSGVO-konform" ist kein Feature, das man einmal aktiviert. Es ist eine Checkliste mit fünf Anforderungen — und die meisten Anbieter von KI-Telefonie-Lösungen erfüllen drei davon und nennen es trotzdem konform.
Die Architekturentscheidung bestimmt das Compliance-Niveau. Single-Tenant löst Offenlegung, Datenminimierung und AVV-Kette by Design. Shared Cloud kann dieselben Anforderungen erfüllen — aber nur durch aufwändige Prozesse, die in der Praxis oft fehlen.
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